Die kompakte Außenhülle
Die Luftdichtheit der Gebäudehülle sichert Bauteile vor Feuchteschäden und erhöhten Wärmeverlusten.
Durch konstruktive Maßnahmen soll verhindert werden, dass feucht
warme Raumluft in die Bauteilkonstruktion eindringt und dort für Feuchteschäden bzw. für
erhöhte Wärmeabgabe sorgt.
So darf bei Gebäuden mit natürlicher Lüftung bei einer Luftdichtheitsmessung nach dem sog. Blower-Door-Verfahren der gemessene
Luftvolumenstrom bezogen auf das Raumluftvolumen den Wert von n 50 = 3,0 h –1 nicht überschreiten.
Das heißt, dass bei einem Drucktest mit einem Luftdruckunterschied von 50 Pascal in einer Stunde nicht mehr als das 3,0 – fache Luftvolumen aus dem Gebäude entweichen darf.
Bei Passivhäusern mit geregelter Lüftung und Wärmerückgewinnung muss dieser Wert bei
n 50 < = 0,5 h –1 liegen.
Wollen Sie die anderen Merkmale eines Passivhauses genauer kennenlernen, dann gelangen Sie hier zu diesen Themen:
Luftdichtheit des Gebäudes >>>
Wohnungslüftung >>>
Fenster >>>
