Kosten eines Energieausweises


In den vorangegangenen Abschnitten haben Sie schon Einiges über Energieausweise erfahren, so dass Sie sich jetzt ggf. fragen, was denn die Ausstellung eines solchen Ausweises kostet und von wem man sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann.

Generell werden alle Belange rund um den Energieausweis durch die "Energieeinsparverordnung (EnEV)" geregelt. Bezüglich der Kosten eines Energieausweises gibt die EnEV jedoch keine Regelungen vor, so dass sich die Preise für Energieausweise innerhalb Deutschlands sehr stark unterscheiden können.

Da ein einfacher Energieverbrauchsausweis ohne großen Aufwand ausgestellt werden kann, sind die derzeitigen Kosten für diese Version des Energieausweises naturgemäß deutlich günstiger als für einen Energiebedarfsausweis und schwanken zumeist zwischen 20 und 100 Euro.

Die Kosten, die erfahrungsgemäß für einen Energiebedarfsausweis anfallen sind nochmals Abhängig von verschiedenen Einflußfaktoren, wie zum Beispiel der Größe der zu beurteilenden Gebäudes, und liegen in einem Bereich von wenigen Hundert bis hin zu Tausend Euro.

Nicht zuletzt aufgrund dieser erheblichen Kostendifferenzen ist es für einen Hausbesitzer sinnvoll, sich bei einem Energieberater vorab auch über die anfallenden Kosten zu informieren. Für die Ausstellung eines Energieausweises kommt zukünftig ohnehin nur ein nach § 21 EnEV zugelassener Energieberater in Frage, der sicherlich auch schon vorab eine Abschätzung der anfallenden Kosten liefern kann.

Bei der Auswahl eines geeigneten Energieberaters muß noch darauf geachtet werden, dass dieser über die erforderliche Qualifikation verfügt, die sich laut EnEV für verschiedene Gebäudetypen unterscheidet.

So unterscheidet sich die erforderliche Qualifikation eines Energieberaters bei:

  1. Neubauten, bei denen bis auf wenige Ausnahmen nur Energieberater, die eine "Bauvorlageberechtigung" haben, einen Energieausweis ausstellen dürfen.
  2. Für Altbau-Wohngebäude, sind zum Beispiel Innenarchitekten, Handwerksmeister oder staatlich geprüfte Techniker zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt.
  3. Und für Altbau-Gebäude, die als Wohn- und/oder "Nichtwohngebäude" dienen, sind zum Beispiel Hochschulabsolventen der Studiengänge: Bauingenieurwesen, Architektur, Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauphysik usw. zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt.

Um den "richtigen" Energieberater zu finden, kann es für einen Hausbesitzer sinnvoll sein, sich bei einer Verbraucherzentrale zu erkundigen, die in solchen Fällen kostengünstig Rat erteilen können.

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