KfW-Energieeffizient bauen
Seit dem 01.04.2009 gibt es das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen". Dieses richtet sich an alle, die ein KfW-Effizienzhaus oder ein Passivhaus bauen oder erwerben möchten. Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden.
Die entscheidenden Faktoren sind dabei der Jahresprimärenergiebedarf, der beziffert, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres, für Lüften, Heizen und Warmwasserbereitung benötigt wird, zum anderen gibt es den Transmissionswärmeverlust, der die energetische Qualität der thermischen Hülle, also der Isolierung, eines Gebäudes beschreibt.
Der Finanzierungsanteil beträgt pro Finanzierungsvariante 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), allerdings höchstens 50.000,00 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz ist für die ersten 10 Jahre der Laufzeit fest. Die KfW bietet unterschiedliche Fördermöglichkeiten:
KfW-Effizienzhaus 55 und Passivhaus
Voraussetzung für eine Förderung ist, wie der Name schon sagt, dass das Effizienzhaus nur 55 Prozent der nach Energieeinsparversordnung 2007 (EnEV) gültigen Höchstwerte hinsichtlich Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust (HT) erreichen darf. Der Jahresprimärenergiebedarf Qp darf höchstens nur 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN betragen. Den Nachweis der Werte erbringt ein Sachverständigengutachten.
Passivhäuser werden ebenfalls in dieser Variante gefördert, wenn deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhausprojektierungspaket (PHPP) oder einem vergleichsweisen Verfahren durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf 15 kWh je m² Wohnfläche nicht übersteigt.
Alle Zinssätze für Sie auf einen Blick:
| Laufzeit der Finanzierung | Tilgungsfreie Anlaufjahre | Nominal-Zinssatz p.a. | Effektiv-Zinssatz p.a. |
| 10 Jahre | 2 | 2,45 % | 2,47 % |
| 20 Jahre | 3 | 2,80 % | 2,83 % |
| 30 Jahre | 5 | 3,05 % | 3,09 % |
| Stand: 11.08. 2009 | |||
KfW-Effizienzhaus 70
Auch hier ist der Name Programm. Denn der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT) dürfen höchstens 70 % des in der Energieeinsparversordnung 2007 (EnEV) angegebenen Wertes betragen.
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp darf 60 kWh je m² Gebäudenutzfläche AN nicht überschreiten.
Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen nachzuweisen.
Alle Zinssätze für Sie nochmals zusammengefasst:
| Laufzeit der Finanzierung | Tilgungsfreie Anlaufjahre | Nominal-Zinssatz p.a. | Effektiv-Zinssatz p.a. |
| 10 Jahre | 2 | 4,00 % | 4,06 % |
| 20 Jahre | 3 | 4,35 % | 4,42 % |
| 30 Jahre | 5 | 4,45 % | 4,52 % |
| Stand: 11.08. 2009 | |||
Die Ergänzung der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln ist gestattet, allerdings darf die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen.
KfW-Energieeffizient sanieren
Ebenfalls am 01.04.2009 wurde das ursprüngliche KfW-CO2-Sanierungsprogramm von dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ abgelöst. Dieses Programm umfasst Sanierungsmaßnahmen bereits bestehender Gebäude auf das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses KfW-70 (siehe oben) bzw. KfW-100. Bei einer Sanierung im Rahmen des Standards KfW-Effizienzhaus 100 müssen der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust denen eines vergleichbaren Neubaus nach der EnEV 2007 entsprechen; sie „dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf Qp und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 100 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.“
Wird der Zweck der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus verfolgt, sind die nachfolgenden Zinssätze ausschlaggebend:
| Laufzeit der Finanzierung | Tilgungsfreie Anlaufjahre | Nominal-Zinssatz p.a. | Effektiv-Zinssatz p.a. |
| 10 Jahre | 2 | 1,40 % | 1,41 % |
| 20 Jahre | 3 | 1,75 % | 1,76 % |
| 30 Jahre | 5 | 2,10 % | 2,12 % |
| Stand: 11.08. 2009 | |||
Sowohl Komplett- als auch Einzelmaßnahmen sind förderungsfähig. So zum Beispiel können durch diese Maßnahmen zur Wärmedämmung, der Einbau neuer Fenster oder aber auch der Austausch der Heizungsanlage finanziert werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Einzelmaßnahmen miteinander frei zu kombinieren.
Die Zinssätze für die Durchführung von Einzelmaßnahmen:
| Laufzeit der Finanzierung | Tilgungsfreie Anlaufjahre | Nominal-Zinssatz p.a. | Effektiv-Zinssatz p.a. |
| 10 Jahre | 2 | 2,45 % | 2,47 % |
| 20 Jahre | 3 | 2,80 % | 2,83 % |
| 30 Jahre | 5 | 3,05 % | 3,09 % |
| Stand: 11.08. 2009 | |||
Um die Finanzierung möglichst vieler Maßnahmen zu gewährleisten, hat die KfW die Förderbeträge auf 75.000,00 Euro pro Wohneinheit erhöht. Die Förderung betrifft Wohngebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Keine Berücksichtigung finden Ferien- und Wochenendhäuser.
