Welche Gebäude benötigen einen Energieausweis?


Dass Gebäude hinsichtlich ihrer Energieeffizienz seit Kurzem einen Energieausweis benötigen können, ist wohl hinlänglich bekannt. Eine große Unsicherheit herrscht jedoch, wenn es darum geht, welche Gebäude denn konkret einen solchen Energieausweis benötigen.

Um hier ein wenig Klarheit zu schaffen, sollen im Folgenden einmal einige Fakten aufgelistet werden. Der Übersicht halber wird hierbei unterschieden zwischen Wohngebäuden, Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, und Mischgebäuden.

a) Energieausweis bei Wohngebäuden

Für Neubauten muß bereits seit 2002 immer ein Energieausweis ausgestellt werden. Ausgestellt werden die Energieausweise zumeist vom Architekten oder vom Bauunternehmer (Bauträger).

Für Altbauten, also Bauten, die vor 2002 errichtet wurden, ist ein Energieausweis seit Juli 2008 Pflicht, wenn zum Einen umfangreiche Modernisierungen erfolgen oder zum Anderen wenn das Gebäude ganz oder auch zum Teil verkauft oder vermietet wird und der Käufer oder Mieter einen Energieausweis verlangt.

Der Hausbesitzer muß also nicht zwingend selber aktiv werden und einen Energieausweis erstellen lassen, dieses Vorgehen ist jedoch sehr empfehlenswert, da der Energieausweis auch Tipps für Renovierungen bzw. Modernisierungen enthält, die das Gebäude hinsichtlich der Energieeffizienz aufwerten. Ein Hausbesitzer, der langfristig denkt und seine Wohnungen auch zukünftig gewinnbringend vermieten möchte, sollte durchaus ein Interesse daran haben, das Gebäude hinsichtlich der Energieeffizienz aufzuwerten und diese Aufwertung auch anhand eines Energieausweises belegen zu können.

Falls ein Haus Teil einer ganzen Häuserzeile ist, die alle nach dem gleichen Muster im selben Zeitraum gebaut wurden und den gleichen Modernisierungsstand aufweisen, ist ein "Gemeinsamer Energieausweis", der für die ganze Häuserzeile gilt, ausreichend.

Bei sehr kleinen Wohngebäuden, die nicht mehr als 50 Quadratmeter Wohnfläche aufweisen, ist derzeit kein Energieausweis notwendig.

Pro Wohngebäude wird nur ein Energieausweis erstellt, der sich auf die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes bezieht. Falls also nur Teile des Gebäudes modernisiert wurden und diese Gebäudeteile voraussichtlich eine bessere Energieeffizienz aufweisen als die restlichen Gebäudeteile, kann kein gesonderter Energieausweis ausgestellt werden.

Eine Ausnahme gibt es für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für solche Gebäude wird kein Energieausweis benötigt.

b) Energieausweis für Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden

Auch für Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sondern beispielsweise nur gewerblich genutzt werden, ist der Energieausweis bereits jetzt Pflicht.

Ab dem Juli 2009 benötigen auch ältere "Nicht Wohngebäude", die verkauft oder vermietet werden sollen, auf Verlangen des Käufers oder Mieters einen Energieausweis.

c) Energieausweis für Mischgebäude

Falls ein Gebäude zum Teil zu Wohnzwecken und zum Teil zu anderen Zwecken genutzt wird, werden zwei verschiedene Energieausweise ausgestellt, wobei für den bewohnten Teilbereich die Regeln für Wohngebäude gelten und für den anderen Teilbereich die Regeln für "Nicht Wohngebäude".

Unter diese Regelung fallen zum Beispiel Gebäude, deren Erdgeschoß für gewerbliche Zwecke genutzt wird und die oberen Stockwerke als Wohnraum dienen.

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